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 21.09.2020 +++ Hygiene-Konzept

Aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie sind die Vereine verpflichtet Hygienevorgaben angepasst an die jeweiligen Bedingungen vor Ort so umzusetzen, dass ein Infektionsrisiko möglichst gering ist und die Sicherheit und Gesundheit aller an Vereinsveranstaltungen Teilnehmenden bestmöglich garantiert werden kann.
Allgemeine Hygienevorgaben
• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3).
• In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Die Hände sollten regelmäßig mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) gewaschen werden. Zusätzlich ist das Desinfizieren der Hände ratsam.
Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher stehen bereit.
• Spucken und Naseputzen auf dem Spielfeld sind zu unterlassen.
• Spieler sollten eigene, gefüllte Getränkeflaschen für die Spielpausen von zu Hause mitbringen.
• Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.
• Es findet kein Einlaufen der Spieler statt.
• Mannschaftsansprachen sollten im Freien gehalten werden.
• In geschlossenen Räumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Gesundheitszustand
• Liegen deutliche Erkältungssymptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren.
• Wer sich bezüglich seines Gesundheitszustandes unsicher fühlt, sollte vorsorglich zu Hause bleiben.
• Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten sich bezüglich der Abstands- und Hygieneregeln besonders umsichtig verhalten.

Abläufe und Wege
• Die Spieler, Betreuer und Schiedsrichter betreten über den Parkplatz und den Kabinenanbau an der Westseite die Umkleidekabinen.
• Der Weg zum Spielfeld erfolgt über den angrenzenden Spielplatz.
• Die Zweiten Mannschaften ziehen sich im Göttelfinger Sportheim um und fahren umgezogen nach Baisingen.
• Die Wege in den und aus dem Kabinengang müssen zeitlich versetzt und mit Abstand zurückgelegt werden. Die beteiligten Teams einigen sich auf eine Reihenfolge.
• Die auf dem Luftbild gekennzeichneten Wege sollten eingehalten werden.
• Umkleiden und Duschen dürfen benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. In den Duschen können lediglich 3 Personen aufgrund der Größe gleichzeitig duschen. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
• Jede Mannschaft bringt ihre eigenen Bälle und andere Fußballutensilien mit. Für die Desinfizierung der Utensilien steht Seifenwasser zur Verfügung. Die Spielbälle werden nach jedem Spiel mit Seifenwasser gereinigt.
• Die Zuschauer betreten über den östlichen Zugang das Sportgelände und registrieren sich am Stehtisch vor der Grillhütte.

Datenerhebung
• Von allen Teilnehmern (Spieler, Zuschauer, Betreuer) werden Vor- und Nachname, Telefonnummer, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Anschrift oder E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert.
• Die Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und dann gelöscht.
• Die Datenerhebung erfolgt an einem Stehtisch in der Nähe der Grillhütte und wird handschriftlich durchgeführt.

Maßnahmen zur Einhaltung
• Die Hygienevorgaben werden gut sichtbar am Sportheim- und Kabineneingang sowie in den Kabinen angebracht.
• Auf dem Lageplan sind die eingeteilten Zonen für Spieler/Schiri und Zuschauer ersichtlich.
• Die Zuschauer werden beim Betreten der Anlage auf die Hygienemaßnahmen durch Aushänge am Sportheimeingang hingewiesen.
• In den Sanitärraumen befinden sich Hinweise zum Händewaschen und zur Handdesinfektion.
• Eine Reinigung der Sanitärbereiche findet regelmäßig statt.
• Die Ausgabe von Getränken und Speisen an der Sportheimtheke und am Ausgabefenster der Grillhütte ist durch eine Plexiglasscheibe geschützt.
• Die Durchgangstüre zum Kabinenbereich bleibt geschlossen.

Bei Zuwiderhandlung der Vorgaben oder Verweigerung der Abgabe der Datenerhebung kann ein Platzverbot ausgesprochen bzw. die Teilnahme am Turnier/den Spielen ausgeschlossen werden.
Ansprechpartner des SV Baisingen ist Abteilungsleiter Fußball Marc Küfer.

Zonierung des Sportgeländes
Zone 1 (blau): Spielfeld-Innenraum und Aufwärmbereich
In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler
- Schiedsrichter
- Trainer
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Funktionsteams
Der Aufwärmbereich befindet sich auf dem Trainingsplatz.

Zone 2 (orange): Umkleidebereich
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
- Spieler
- Trainer
- Funktionsteams
- Schiedsrichter
Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
In sämtlichen Innenbereichen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Zone 3 (gelb): Zuschauerbereich und Sportheim
Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind. Alle Personen in Zone 3 müssen die Sportstätte über den offiziellen Eingang bei der Grillhütte betreten, sodass im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist. Die Eingänge sind auf dem Plan entsprechend gekennzeichnet. Hier sind auch Hinweisschilder mit den Hygienemaßnahmen ersichtlich. Zur Erleichterung werden die Bereiche für Zuschauer entsprechend markiert. Die Zuschauer haben sich an die Markierungen für die Zuschauer-Zone und die Abstandsmarkierungen zu halten.

Getränke und Speisen werden aus der Grillhütte und im Sportheim verkauft (Selbstabholung). Beim Aufenthalt im Sportheim ist besonders auf die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Auf den Plätzen an den Tischen kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.